LOHNVERRECHNUNG
Lohnverrechnung zählt heute zu den komplexesten Themen im Bereich Rechnungswesen. Eine unvorstellbare Vielzahl an Vorschriften, die auch noch ständig erweitert werden, macht es mittlerweile fast jedem Unternehmen unmöglich, diesen so wichtigen Bereich selbst zu betreuen.
Das hat mittlerweile auch das Finanzamt bemerkt, weshalb Betriebsprüfungen in letzter Zeit vor allem als sogenannte „GPLA-Prüfungen“ (gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) stattfinden. Da gibt’s dann immer was zu finden, wenn die Lohnverrechnung nicht von Experten gemacht wurde.
Bei Hammer & Partner sind Sie hier in den besten Händen: Nahezu jedes Mitglied unseres Teams, auch die Geschäftsführung, verfügt über eine Ausbildung zum Lohnverrechner oder zur Lohnverrechnerin.
Eben Dienstleistung die begeistert.
Neben der Abrechnung von Löhnen und Gehältern beraten wir Sie selbstverständlich in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts, beispielsweise auch im Zusammenhang mit dem Betriebsrat.
Im Detail bieten wir Ihnen im Bereich Personalverrechnung folgenden Leistungsumfang:
- erstmalige Implementierung der Lohnverrechnung in unserem EDV-System
- monatliche Abrechnung der Löhne und/oder Gehälter sowie der Sonderzahlungen, Mehrstunden, Überstunden, Sachbezüge und Prämien, Zulagen…)
- monatliche Abrechnung von fallweise und geringfügig Beschäftigten
- Übermittlung der An-, Ab- und Änderungsmeldungen an die GKK (ELDA)
- Erstellung und Übermittlung der Lohnzettel an Dienstnehmer und Dienstgeber
- monatliche Übermittlung der Datei (bzw. des Sammeldatenträgers) für den Import der Überweisungsdaten (Dienstnehmer, GKK, FA, Gemeinden) in das Telebanking des Dienstgebers
- Übermittlung der Beitragsgrundlagennachweise an die GKK (ELDA)
- Übermittlung des Buchungsbeleges in BMD-Format an den Dienstgeber
- monatliche Abrechnung der Reisezeiten für alle betroffenen Beschäftigten
- Übermittlung der Jahreserklärungen an die GKK (L16 Jahreslohnzettel, Schwerarbeitermeldungen), Gemeinde-/Stadtkasse (Kommunalsteuererklärung, Dienstgeberabgabeerklärung)
- Übermittlung des Betriebsjahreslohnkontos und der Dienstnehmerjahreslohnkonten an den Dienstgeber
- Steuerliche und finanzmathematische Rückstellungsberechnungen für den Jahresabschluss
- Berechnung von Bezugsänderungen
- Jahreshochrechnungen
- Nettolohnberechnungen
- Durchführung eines 13. Abrechnungslaufes
- Durchführung von Aufrollungen
- Erstellung und Übermittlung von Gehalts- und Arbeitsbestätigungen an die Mitarbeiter
- Arbeits- und Entgeltbestätigungen bei längerem Krankenstand und Mutterschutz
- Abrechnung von Exekutionen
- Betreuung von GPLA-Prüfungen
- Krankenstands-, Gutstunden- und Urlaubsverwaltung
- Übermittlung von Arbeitsunfallmeldungen an die AUVA
- Beratung in sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Standard-Fragen
- Beratung bei der Einstellung von Lehrlingen
- Beratung bei der Erstellung von Dienstverträgen und –zeugnissen


